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Ab September gilt für rund zwei Jahre das neue Sonderprogramm Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck ist ein „Gutschein“, mit dem berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden sollen. Fast 300.000 Menschen und über 40.000 Betriebe haben von diesem Angebot schon profitiert. Damit fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit dem Schwerpunkt auf höherwertige Angebote. Das bisher bekannte Programm Bildungsscheck NRW geht in dem neuen Programm auf.

Der Bildungsscheck unterstützt Beschäftigte, wenn

  • sie beruflich weiterkommen möchten oder eine neue Richtung einschlagen wollen,
  • sie einen Berufsabschluss nachholen möchten,
  • sich der Arbeitsplatz verändert und sie beruflich mithalten wollen,
  • sie den beruflichen Wiedereinstieg planen.

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte und Betriebe:

  • Beschäftigte können künftig einmal pro Jahr einen Bildungsscheck erhalten.
  • Kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter künftig bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten.
  • Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbstständigkeit können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
  • Berufsrückkehrer haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
  • Das Sonderprogramm spricht ausdrücklich Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwanderer an, die eine Nachqualifizierung anstreben.

Was wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck werden Weiterbildungen gefördert, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise (berufs-) abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten.
  • Die andere Hälfte tragen die Betriebe oder die Beschäftigten selbst.
  • Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 2.000 Euro gefördert werden.